Ich freue mich, daß der
RAL mit seiner Arbeit
die Initiative ergreift, auf hohem Umweltniveau die Entsorgung von
FCKW-haltigen Altkühlgeräten durch das Gütezeichen
"Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten"
zu unterstützen.
In den meisten Altkühlgeräten, die entsorgt
werden müssen, sind Kältemittel mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen
(FCKW) enthalten. FCKW tragen erheblich zur Schädigung der
Ozonschicht und zum Treibhauseffekt bei. Die schwerwiegenden negativen
Umweltwirkungen der FCKW haben zu internationalen und nationalen
Verpflichtungen geführt. Sowohl das Montreal-Protokoll als
Vertrag zwischen Staaten zum Schutz der Ozonschicht als auch die
FCKW-Halon-Verbotsverordnung in Deutschland regeln den Ausstieg
aus der Verwendung von FCKW für Kühl- und Gefriergeräte
sowie die Vermeidung der Emission dieser Schadstoffe. Das Umweltbundesamt
hat 1998 nach einem Fachgespräch mit in- und ausländischen
Experten einen Leitfaden zur Entsorgung von Kältegeräten
erarbeitet.
Dabei wurde der Ansatz verfolgt, für die Einschätzung
von Technologien leicht durchführbare Bewertungsverfahren zu
finden. Der Leitfaden stellt eine Orientierungshilfe dar und ersetzt
nicht die Einzelfallprüfung.
Das RAL-Gütezeichen "Rückproduktion
von FCKW-haltigen Kühlgeräten", das u. a. auf diesem
UBA-Leitfaden basiert, stellt ein marktwirtschaftliches Instrument
der Umsetzung der Umweltpolitik dar und trägt zu einer nachhaltigen
Entwicklung bei. Mit diesem Gütezeichen wird die seit Jahren
vom Umweltbundesamt
verfolgte Vermeidung von FCKW-Emissionen bei der Entsorgung von
Altkühlgeräten konsequent umgesetzt. In diesem Sinne wünsche
ich dem Gütezeichen eine weite Verbreitung.

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