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Die Zukunft liegt in unseren Händen.
Vorwort von Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamts
 
 
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Dr. Troge Ich freue mich, daß der RAL mit seiner Arbeit die Initiative ergreift, auf hohem Umweltniveau die Entsorgung von FCKW-haltigen Altkühlgeräten durch das Gütezeichen "Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten" zu unterstützen.

In den meisten Altkühlgeräten, die entsorgt werden müssen, sind Kältemittel mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) enthalten. FCKW tragen erheblich zur Schädigung der Ozonschicht und zum Treibhauseffekt bei. Die schwerwiegenden negativen Umweltwirkungen der FCKW haben zu internationalen und nationalen Verpflichtungen geführt. Sowohl das Montreal-Protokoll als Vertrag zwischen Staaten zum Schutz der Ozonschicht als auch die FCKW-Halon-Verbotsverordnung in Deutschland regeln den Ausstieg aus der Verwendung von FCKW für Kühl- und Gefriergeräte sowie die Vermeidung der Emission dieser Schadstoffe. Das Umweltbundesamt hat 1998 nach einem Fachgespräch mit in- und ausländischen Experten einen Leitfaden zur Entsorgung von Kältegeräten erarbeitet.

Dabei wurde der Ansatz verfolgt, für die Einschätzung von Technologien leicht durchführbare Bewertungsverfahren zu finden. Der Leitfaden stellt eine Orientierungshilfe dar und ersetzt nicht die Einzelfallprüfung.

Das RAL-Gütezeichen "Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten", das u. a. auf diesem UBA-Leitfaden basiert, stellt ein marktwirtschaftliches Instrument der Umsetzung der Umweltpolitik dar und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Mit diesem Gütezeichen wird die seit Jahren vom Umweltbundesamt verfolgte Vermeidung von FCKW-Emissionen bei der Entsorgung von Altkühlgeräten konsequent umgesetzt. In diesem Sinne wünsche ich dem Gütezeichen eine weite Verbreitung.

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