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Die Gütesicherung Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten bezieht sich auf die zwei wesentlichen Schritte im Kühlgeräte-Recycling: die Erfassung und Lagerung sowie die Aufbereitung der Kühlgeräte. Die Aufbereitung untergliedert sich wiederum in die Stufe I (Entnahme der FCKW aus dem KältekreistaW), die Stufe II (Entnahme der FCKW (ins der Isolierung) sowie in die Vorbereitung zur Verwertung und Beseitigung der aus Stufe I und II anfallenden Stoffe.

Dabei gilt für jeden einzelnen Schritt grundsätzlich, (laß alle Kühlgeräte, die zur Entsorgung abgegeben, auch dem Verwertungsprozess zugeführt werden.

Auszug aus den Güte- und Prüfbestimmungen:

1. Erfassung und Lagerung

Vermeidung von FCKW-Verlusten durch Beschädigungen bei der Entgegennahme, beim Transport und bei der Lagerung von Kühlgeräten
Einhaltung wasserhaushaltsrechtlicher Vorschriften
...

2. Aufbereitung

Stufe I

Gemeinsame Absaugung des FCKW und des Kältemaschinenöls aus dem Kühlkreislauf im Unterdruck
Trennung von FCKW und Öl
Einhaltung der Mindestrückgewinnungsmenge FCKW R 12 von durchschnittlich 115 g pro Kühlgerät
Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
...

Stufe II

Zerkleinerung des vorbehandelten Kühlgerätes in gekapselter Anlage
vollständige Trennung des PUR-Schaums vom Gehäusematerial
Poren- und Matrixentgasung des PUR-Schaums
Einhaltung der Mindestrückgewinnungsmenge FCKW R 11 von durchschnittlich 283 g pro Gerät bei definiertem Geräte-Input
Einhaltung strenger FCKW-Grenzwerte im PUR-Schaum, in der Anlagenabluft und im auslaufenden Kondenswasser
Einhaltung eines Mindestreinheitsgrades des rückgewonnenen FCKW von 99%
...

Vorbereitung zur Verwertung und Beseitigung

Separierung und Klassierung der ausgebauten und durch die Aufbereitung gewonnenen Bauteile und Materialien in verwertungsgerechte Fraktionen
Lagerung der einzelnen Stoff-Fraktionen entsprechend gesetzlicher Vorschriften zur Vermeidung von Umweltschäden durch Kontaminationen
...

Daß grundsätzlich alle umweltrelevanten gesetzlichen Regelungen und behördlichen Auflagen eingehalten werden müssen, ist selbstverständliche voraussetzung der Güte- und Prüfbestimmungen. Ebenso selbstverständlich ist die Dokumentation aller eingehenden und ausgehenden Mengenstoffströme.

 

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