Neutrale und verläßliche Informationen:
mit diesem Grundauftrag wurde der RAL
1925 als Gemeinschaftsorgan der Spitzenverbände der Wirtschaft
und des Staates gegründet. Seither engagiert sich der RAL
dafür, bei Produkten und Leistungen einen bestimmten Gütestandard
objektiv greifbar zu machen: durch die Definition von Leistungskriterien
sowie durch einheitliche und neutrale Kennzeichnungen.
Hauptaugenmerk legt der RAL
auf die Gütesicherung: die Sicherstellung eines bestimmten
Standards bei der Herstellung von Produkten oder der Durchführung
von Dienstleistungen auf der Grundlage klar definierter Vorgaben.
Diese Vorgaben erarbeitet der RAL
zusammen mit betroffenen Fach- und Verkehrskreisen, Behörden
(Bundeswirtschaftsministerium, Bundesamt für Materialprüfung,
Umweltbundesamt u. a.) sowie mit fachkundigen Institutionen aus
Industrie, Handwerk und Handel. Das so entstandene Regelwerk wird
vom RAL veröffentlicht
und ist dann für jeden zugänglich.

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